EuG
Preisfestsetzung, Marktaufteilung und Austausch sensibler Informationen als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - wirtschaftliche Einheit - rückwirkende Anwendung der Leitlinien 2006
Art. 101;Art. 53;
Spannstahl-Kartell, Preisfestsetzung, Marktaufteilung, Austausch sensibler Geschäftsinformationen, einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung, wirtschaftliche Einheit, Verantwortlichkeit der Muttergesellschaft, rückwirkende Anwendung der Leitlinien 2006, Kartellrecht, Zuwiderhandlung, Geldbuße, Berechnung, Leitlinien von 2006, rückwirkende Anwendung, kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot, Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen, Vertrauensschutz, (keine) Neubewertung der Leistungsfähigkeit, Rückwirkungsverbot, rückwirkende Anwendung der Leitlinien von 2006, Vorhersehbarkeit der neuen Methode, Nullum crimen sine lege, Änderung des ursprünglichen Beschlusses ohne Auswirkung auf die auferlegten Geldbußen
EuG
vom 02.06.2016
- verb. Rs. T-426/10, T-429/10, T-438/12, T-441/12
EWS
2016, 171
(Heft 03)
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Europäisches Wirtschafts- und Steuerrecht
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