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EWS 2015, 334
 
EuGH
Eine Anwendung der Vorschriften über die Rechtskraft (§ 322 ZPO) darf nationale Gerichte nicht daran hindern, Konsequenzen aus der Verletzung des Durchführungsverbots zu ziehen - Effektivitätsgrundsatz - "Klausner Holz"

Art. 107, Art. 108; Beihilfen, staatliche, Durchführungsverbot, Verstoß, rechtskräftiges Urteil über die Gültigkeit privatrechtlicher Verträge, 322 ZPO, Behinderung der effektiven Anwendung des Unionsrechts, keine Rechtfertigung durch Grundsatz der Rechtssicherheit, unionsrechtskonforme Auslegung (contra legem), Vertrag, privatrechtlicher, Private Vendor Test, Verstoß gegen Durchführungsverbot, rechtskräftiges Urteil, Effektivitätsgrundsatz, Behinderung der Anwendung des Unionsrechts, keine Rechtfertigung durch Rechtssicherheit, Rechtskraft, Entscheidung, zivilgerichtliche, Gültigkeit privatrechtlicher Verträge, staatliche Beihilfe, Auslegung, unionsrechtskonforme contra legem, staatliche Beihilfen

EuGH vom 11.11.2015 - Rs. C-505/14
EWS 2015, 334 (Heft 6)

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