Staatliche Beihilfen: Die Genehmigung des Förderkriteriums in der deutschen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19 – Umsatzeinbuße von mind. 30 % – verstößt nicht gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung – “Breuninger” und “Falke” (Urteil vom 21.12.2022, T-260/21)
Der alternative Vorschlag der Klägerinnen, nur die Verluste in den von der Covid-19-Pandemie betroffenen Tätigkeitsbereichen als alternatives Förderkriterium heranzuziehen, ohne die Situation des Unternehmens insgesamt zu berücksichtigen, hätte in Deutschland weiter reichende haushaltsrechtliche Auswirkungen (Rn. 67); er stellt keine “ebenso angemessene” Maßnahme dar, anhand deren sich nachwei-32sen ließe, …
EuG, EWS 2023, 31-33 (Urteil vom 21.12.2022, T-260/21)
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