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EWS 2010, 398
 
EuGH
Verlängerung eines Stromvorzugstarifs, der als Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen gewährt wurde, als rechtswidige Betriebsbeihilfe - "Terni"

Art. 88 Abs. 3; Beihilfen, staatliche, Stromvorzugstarif, Entschädigung für Enteignung, Verlängerung für Nachfolgegesellschaften, Vergünstigung, Wahrung der Verteidigungsrechte, Grundsätze des kontradiktorischen Verfahrens und des Vertrauensschutzes, Verstaatlichung, siehe Enteignung, Enteignung, Entschädigung, staatliche Beihilfe, Vertrauensschutz, Verteidigungsrechte

EuGH vom 01.07.2010 - Rs. T-53/08, Rs. T-62/08, Rs. T-63/08, Rs. T-64/08
EWS 2010, 398 (Heft 9)

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