Staatliche Beihilfe zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C: Hängt die Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt davon ab, dass ein Ziel von gemeinsamem oder öffentlichem Interesse verfolgt wird? – Schlussanträge Österreich/Kommission ([unbekannt] vom 07.05.2020, C-594/18)
Da der Euratom-Vertrag keine Regelung über staatliche Beihilfen enthält, erscheint es dem Generalanwalt angemessen, die Bestimmungen des AEUV auf den Kernenergiesektor anzuwenden (Rn. 38) – Im Euratom-Vertrag komme zum Ausdruck, dass die Entwicklung der Kernkraft ein klar definiertes Ziel des Unionsrechts sei, das anderen – kollidierenden – Zielen des Unionsrechts wie etwa dem Umweltschutz nicht unterzuordnen sei (Rn. …
GA-EuGH, EWS 2020, 157 ([unbekannt] vom 07.05.2020, C-594/18)
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