Staatliche Beihilfen: Die Vorschriften der britischen CFC-Besteuerung nicht handelsbezogener Finanzierungsgewinne beherrschter ausländischer Unternehmen bilden nicht allein das für die Selektivitätsprüfung maßgebliche Referenzsystem – “UK, ITV, LSEGH” (Urteil vom 19.09.2024, C-555/22, C-556/22)
Wenn die Kommission nicht über eine Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis zur Beihilferegelung eines Mitgliedstaats verfügt, die ihre Auslegung des nationalen Rechts stützt und der Mitgliedstaat ihr mitgeteilt hat, dass es keine solche Rechtsprechung/Praxis gibt, hat ihre Auslegung nur dann Vorrang vor der des Mitgliedstaats, wenn sie nachweist, dass dessen Auslegung mit dem Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen unvereinbar ist (Rn. …
EuGH, EWS 2024, 318-319 (Urteil vom 19.09.2024, C-555/22, C-556/22)
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