Stellt die Steuerbefreiung (Grundsteuer) für die Zurverfügungstellung von Eisenbahninfrastruktur eine unzulässige staatliche Beihilfe dar? – “Prezydent Miasta Mielca” (Urteil vom 29.04.2025, C-453/23)
Art. 107 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die Grundstücke, Gebäude und Bauwerke, die Teil der Eisenbahninfrastruktur sind, von der Grundsteuer befreien, wenn sie Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, nicht als Maßnahmen anzusehen sind, die den durch diese Befreiung Begünstigten einen selektiven Vorteil verschaffen.
EuGH, EWS 2025, 159-164 (Urteil vom 29.04.2025, C-453/23)
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