Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen: Der Einbau einer Abschalteinrichtung, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert, ist nicht gerechtfertigt, um den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18)
Tragweite der Begriffe “Abschalteinrichtung” und “Emissionskontrollsystem” – Eine in den Rechner zur Motorsteuerung integrierte oder auf ihn einwirkende Software stellt ein “Konstruktionsteil” i.S. der VO Nr. 715/2007 dar (Rn. 68) – Ein “Emissionskontrollsystem” erfasst sowohl die Technologien, mit denen die Emissionen im Nachhinein, d. h. nach ihrer Entstehung, verringert werden, …
EuGH, EWS 2021, 58-59 (Urteil vom 17.12.2020, C-693/18)
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