EuGH
Umsatzsteuerbemessungsgrundlage für bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ohne Zuzahlung abgegebene Waren nach der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie
EuGH, Entscheidung vom 2. Juni 1994 - C-33/93;
EuGH
vom 02.06.1994
- C-33/93
EWS
1994, 249
(Heft 7)
UrteilstenorDie Besteuerungsgrundlage für einen Artikel, den ein Lieferer ohne Zuzahlung an eine Person liefert, die sich selbst oder eine andere Person als potentielle neue Kundin vorstellt, ist nach Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage eine andere als die ...
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