Unionsbürgerschaft: Britische Staatsangehörige verlieren nach dem Brexit das aktive und das passive Kommunalwahlrecht in ihrem Wohnmitgliedstaat, auch dann, wenn sie wegen der 15-Jahre-Regel im Vereinigten Königreich kein Wahlrecht mehr haben (Urteil vom 09.06.2022, C-673/20)
Die Art. 9 und 50 EUV und die Art. 20 bis 22 AEUV in Verbindung mit dem am 17. 10. 2019 angenommenen und am 1. 2. 2020 in Kraft getretenen Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft sind dahin auszulegen, dass die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs, die vor Ende des Übergangszeitraums ihr Recht auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat ausgeübt haben, …
EuGH, EWS 2022, 142-148 (Urteil vom 09.06.2022, C-673/20)
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