EuGH
Bei der Bestimmung der pfändbaren Rente ist nicht nur die im Herkunfts-, sondern auch die im Wohnsitzstaat zu entrichtende Steuer abzuziehen
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-224/02;
EuGH
vom 29.04.2004
- Rs. C-224/02
EWS
2004, 369
(Heft 8)
Aus den Gründen(1) Das Korkein oikeus hat mit Entscheidung vom 14. 6. 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 17. 6. 2002, gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Art. 18 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.(2) Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Pusa und der Osuuspankkien Keskinäinen Vakuutusyhtiö (Genossenschaftsbank) über den Betrag, den die Bank von der Rente, die Herr Pusa in Finnland bezieht, pfänden darf.Rechtlicher RahmenGemeinschaftsrecht(3)-(4) ... ...
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