EuGH
Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen: Schutz der Ausdrucksformen wie Quellcode und Objektcode, nicht jedoch der Funktionalität, Programmier-sprache oder des Dateiformats - Benutzerhandbuch als geistige Schöpfung? - "SAS"
Art. 1 Abs. 2, Art. 5 Abs. 3;Art. 2 Buchst. a;
Computerprogramm, Urheberrecht, Schutzgegenstand, Ausdrucksformen, Quellcode, Objektcode, Benutzerhandbuch, geistige Schöpfung, Vervielfältigung in anderem Computerprogramm, Programmiersprache, Dateiformat, Geistiges Eigentum, Lizenz, Reichweite des Urheberrechtsschutzes, Untersuchung, Beobachtung und Test, Vervielfältigung der Funktionalität in anderem Programm, Reichweite des Rechtsschutzes, (kein) Zugang zum Quellcode, (keine) Dekompilierung des Objektcodes, Computerprogramm siehe dort
EuGH
vom 02.05.2012
- Rs. C-406/10
EWS
2012, 193
(Heft 5)
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