EuGH
Eine Festlegung des Höchstalters für die Einstellung bei der Feuerwehr kann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung i. S. des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG sein - "Wolf"
Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1;§ 3 Abs. 1 Nr. 1;
Vorabentscheidungsersuchen, Auslegung des Unionsrechts, Umfang, Unabhängigkeit von Bezugnahme durch vorlegendes Gericht, Auslegung, Unionsrecht, Altersdiskriminierung, Verbot, Höchstalter für Einstellung bei der Feuerwehr, Zusammenhang mit dem Merkmal der körperlichen Eignung, wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG, Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, Altersdiskriminierungsverbot, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie, Diskriminierungsverbot, siehe auch Altersdiskriminierung, Alter, allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, Konkretisierung durch Richtlinie 2000/78/EG, Einstellung bei der Feuerwehr, Grundsatz, allgemeiner, Feuerwehr, Höchstalter für Einstellung, Verbot der Altersdiskriminierung
EuGH
vom 12.01.2010
- Rs. C-229/08
EWS
2010, 396
(Heft 9)
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