Vereinbarkeit der Investitionsbeihilfe Ungarns für die Entwicklung zweier neuer Kernreaktoren, die durch Darlehen der Russischen Föderation finanziert wurde, mit dem Binnenmarkt (Urteil vom 30.11.2022, T-101/18)
Die Kommission ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Modalitäten der Beihilfe oder die mit ihr zusammenhängenden Umstände gegen Bestimmungen oder allgemeine Grundsätze des Unionsrechts verstoßen, auch wenn diese keine untrennbare Verbindung mit der Beihilfe aufweisen (Rn. 32) – Die Direktvergabe des Auftrags für die Entwicklung und den Bau der beiden neuen Reaktoren an JSC NIAEP stellt keine Modalität der Beihilfe selbst dar; die Frage, …
EuG, EWS 2022, 317-318 (Urteil vom 30.11.2022, T-101/18)
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