EuGH
Anlagen zur Klageschrift können in einer anderen Sprache als der Verfahrens-sprache abgefasst sein, wenn die relevanten Passagen übersetzt sind - Ne bis in idem gilt auch für Vertragsverletzungsverfahren
Art. 226 und Art. 228;Art. 4 und 5 i.V. m. Anhang II A Nrn. 1, 2, 5, 6 sowie Anhang III Nrn. 1.1 und;
Verfahrensordnung, EuGH, Verfahrenssprache, Anlagen in anderer Sprache, Teilübersetzung, Art. 29 VerfO, Art. 29 VerfO EuGH, Gewässerschutz, Nitrat, Ausbringen von Düngemitteln, Richtlinie 91/676/EWG, nicht ordnungsgemäße Umsetzung, Vertragsverletzungsverfahren, ne bis in idem, Geltung, Rechtskraft, Streitgegenstand, tatsächliche und rechtliche Identität
EuGH
vom 29.06.2010
- Rs. C-526/08
EWS
2010, 348
(Heft 8)
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