EuGH
Zuständigkeiten der Kommission und des Rates in Bezug auf das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - C-27/04;
EuGH
vom 13.07.2004
- Rs C-27/04
EWS
2004, 357
(Heft 8)
Der Gerichtshof erklärt die Klage für unzulässig, soweit die Kommission beantragt, die Nichtannahme der Entscheidungen, Deutschland und Frankreich in Verzug zu setzen, durch den Rat für nichtig zu erklären. Dagegen erklärt der Gerichtshof die vom Rat angenommenen »Schlussfolgerungen« für nichtig, mit denen der Rat die Verfahren bei einem übermäßigen Defizit aussetzt und die von ihm zuvor an jeden dieser beiden Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen zur Korrektur des übermäßigen Defizits ändert. ...
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