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IHC 2023, 5
Pradka 

Liebe Leserinnen und Leser,

Abbildung 1

was kann die Künstliche Intelligenz im Rechtswesen, was kann sie nicht? Wird sie die Menschen ersetzen können? Wir haben ChatGPT gefragt und die KI hat erstmals einen Beitrag in unserem Heft geschrieben (und vorläufig auch zum letzten Mal). Ihre Einschätzungen zum Thema haben Philipp Glock (KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft), Mareike Petrowitsch (Urban Sports Club), Pia Boßeler (air-up), David J. Deutsch (Hochtief AG), Dr. Benjamin Lotz (Dentons), Dr. Marc Hilber (Oppenhoff & Partner) und Hendrik Stangier (Aldi International Services) mitgeteilt. Noch viele Fragen offen sind im Zusammenhang mit KI beim Urheberrechtsschutz. Das berichten Dr. Peggy Müller (Advant Beiten), Dr. Anna-Kristine Wipper (KPMG Law) und Sachbuchautorin Yvonne Hofstetter. Die Nutzung von KI am Arbeitsplatz betrifft noch viele weitere Rechtsgebiete. Einblicke geben Dr. Arnd Haller (Google Germany), Christian Piller (Aryza), Dr. Michael R. Fausel (Bluedex Labour Law) sowie Dr. Martin Reufels und Dr. Philip Kempermann (beide Heuking Kühn Lüer Wojtek). Gleiches Geld für gleiche Arbeit? Das ist nicht wirklich die Realität. Jetzt will die EU mit einer Richtlinie neue Fakten schaffen. Welche das sind, sagen uns Katharina Hain (Hays), Charlotte Wolff (Bluedex Labour Law) und Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Krisenszenarien hatten und haben wir viele. Wie gehen Unternehmen damit um? Wie läuft die Kommunikation nach außen? Das wissen Björn-Christian Hasse (BCW Group), Kommunikationsexperte Kai vom Hoff sowie Andrea Weckwert und Cornelia Folz (beide Coca-Cola). Unser Fokus Thema ist dieses Mal „Corporate“ und beschäftigt sich zum einen mit der Corporate Digital Responsibility und den Auswirkungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Zu Wort kommen Dr. Christiane Rohleder (BMUV), Claudia von Bothmer (O2 Telefònica), Nicolai Andersen (Deloitte), Dr. Christian Schefold (Dentons), Dr. Thorsten Kuthe (Heuking Kühn Lüer Wojtek), Dr. Henrik Armah (Greenberg Traurig), Dr. Thorsten Ammann und Elena Vadolas (beide DLA Piper), Marc Pussar (KPMG Law) sowie Miye Kohlhase vom Bundesverband Deutscher Banken. Ende Juli wird der BGH die spannende Frage klären, ob Unternehmen Staaten vor einem ausländischen Schiedsgericht in Anspruch nehmen dürfen. Eine Meinung dazu haben Heiko Heppner (Dentons) und Dr. Oliver Spieker (Görg). Um Ansprüche – in diesem Fall von Verbraucherinnen und Verbrauchern – geht es bei der neuen Verbandsklage. Was auf die Rechtsabteilungen zukommt, skizzieren Dr. Manuela Martin (Ebner Stolz), Dr. Rupert Bellinghausen (Linklaters) und Dr. Fabian Reuschle (Landgericht Stuttgart). Auch der Datenschutz lässt uns nicht los. Im Mai entschied der EuGH zur Frage, welche Voraussetzungen ein Schadensersatzanspruch beim Verstoß gegen die DSGVO hat, insbesondere auch bei immateriellen Schäden. Zu diesem Thema äußern sich Rebekka Weiß vom Digitalverband Bitkom, Felix Meurer (Orth Kluth Rechtsanwälte) und Dr. Jürgen Hartung (Oppenhoff & Partner).

Ich wünsche Ihnen viel Abwechslung und neue Erkenntnisse beim Lesen des Magazins!

Mit freundlichen Grüßen, Alexander Pradka,
Leitender Redakteur In-house Counsel

alexander.pradka@diruj.de

www.in-house-counsel.de

 
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