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IHC 2024, 18
Pradka 
BGH: Wettbewerber dürfen Google-Interna einsehen

Bereits seit Anfang 2021 kann das Bundeskartellamt gegen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung im Rahmen der sogenannten erweiterten Missbrauchsaufsicht vorgehen. Die Bundesbehörde machte davon bisher regen Gebrauch. Adressiert ist bis dato insbesondere das Who-is-Who der Digitalbranche. Ein aktueller Fall betrifft wieder einmal Google.

Pradka, IHC 2024, 18

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