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K&R 2019, 232
Ehinger/Grünberg 
Der Schutz von Erzeugnissen künstlicher Kreativität im Urheberrecht

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) in kreativen Prozessen wirft unter anderem die Frage nach der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit der auf diese Weise gewonnenen Erzeugnisse auf. Entscheidend dafür und beim Einsatz von KI häufig problematisch ist das Vorliegen einer “persönlichen geistigen Schöpfung” als zentrale Voraussetzung des Werkbegriffes gemäß § 2 Abs. 2 UrhG.

Ehinger/Grünberg, K&R 2019, 232-237

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