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K&R 2016, 194
OLG Köln 
Anschlussinhaber hat keinen Anspruch auf sofortige Löschung von IP-Adressen (Urteil vom 14.12.2015, 12 U 16/13)

Die Speicherung der IP-Adressen für vier Tage nach Beendigung der Internetverbindung ist zur Abwehr von Störungen in Gestalt von “Hacker”-Angriffen, “Denial-of-Service”-Attacken, Versand von “Spam” oder “Trojanern” erforderlich. Ohne die Speicherung der IP-Adressen ist zu befürchten, dass andere Provider wegen auftretender Schadprogramme, Versand von Spam-Mails oder “Denial-of-Service-Attacken” mangels näherer Möglichkeit der Eingrenzung des infizierten Rechners ganze IP-Adressbereiche des Internetanbieters sperren. …

OLG Köln, K&R 2016, 194-197 (Urteil vom 14.12.2015, 12 U 16/13)

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