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K&R 2023, 132
BVerfG 
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung unvererblich (Beschluss vom 24.10.2022, 1 BvR 110/22)

Der BGH hat in dem angegriffenen Urteil ausgeführt, der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sei im Grundsatz nicht 133vererblich. Diese Ausführungen begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2023, 132-135 (Beschluss vom 24.10.2022, 1 BvR 110/22)

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