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K&R 2020, 600
BVerfG 
Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlung zulässig (Beschluss vom 23.06.2020, 1 BvR 1240/14)

Die im Ausgangspunkt bestehende Berechtigung der Presse zur Mitteilung wahrer Umstände über in der Öffentlichkeit stehende Personen erlischt nicht durch bloßen Zeitablauf. Besondere Gründe des Falles – vorliegend einer Berichterstattung über einen Täuschungsversuch im juristischen Staatsexamen –, die eine Unzulässigkeit der beanstandeten Mitteilung begründen könnten, sind nicht ersichtlich. …

BVerfG, K&R 2020, 600-604 (Beschluss vom 23.06.2020, 1 BvR 1240/14)

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