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K&R 2003, 480
 
OVG Koblenz
Die Auswahl analoger TV-Programme bleibt dem Kabelunternehmer überlassen

OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. April 2003 - 2 B 10336/03.OVG;

OVG Koblenz vom 11.04.2003 - 2 B 10336/03.OVG
K&R 2003, 480 (Heft 9)

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