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K&R 2016, 758
OLG München 
Die Realität III: Beweislast bei behaupteter Urheberrechtsverletzung durch Framing (Urteil vom 25.08.2016, 6 U 1092/11)

Eine Zustimmung des Berechtigten zur erstmaligen öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, 19 a UrhG) eines schutzfähigen Werks beseitigt nicht (erst) die Rechtswidrigkeit eines durch Setzen eines “framenden” Links verwirklichten Eingriffs in ein unbenanntes Nutzungsrecht i. S. d. § 15 Abs. 2 UrhG, sondern hat zur Folge, dass die Verlinkung schon nicht tatbestandsmäßig ist, …

OLG München, K&R 2016, 758 (Urteil vom 25.08.2016, 6 U 1092/11)

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