Drittauskunft bei Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen (Beschluss vom 05.10.2017, I ZB 78/16)
Beantragt der Südwestrundfunk als Gläubiger von Rundfunkbeiträgen im schriftlichen Vollstreckungsersuchen die Einholung von Drittauskünften gemäß § 802 l Abs. 1 ZPO, ist der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Beitreibung von Rundfunkgebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens gemäß § 15 a Abs. 3 S. 1 LVwVG BW verpflichtet, gemäß § 802 l Abs. 1 ZPO die in dieser Bestimmung aufgeführten Informationen im Wege der Drittauskunft einzuholen. …
BGH, K&R 2018, 256-259 (Beschluss vom 05.10.2017, I ZB 78/16)
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