E-Mail-Adresse im Impressum muss unmittelbare Erreichbarkeit ermöglichen (Urteil vom 23.11.2017, 23 U 124/14)
Die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum einer Webseite genügt den Anforderungen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG nicht, wenn an diese Adresse gerichtete E-Mails mit automatisch generierten E-Mails beantwortet werden, welche nach der Mitteilung, dass an die im Impressum angegebene Adresse gerichtete E-Mails nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden könnten, auf weitere Internetseiten des Diensteanbieters und dort vorhandene Informations- und Kontaktmöglichkeiten verweisen. …
KG Berlin, K&R 2018, 411-412 (Urteil vom 23.11.2017, 23 U 124/14)
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