E-Mail-Dienst ohne Vermittlung eines Internetzugangs stellt keinen elektronischen Kommunikationsdienst dar (Urteil vom 13.06.2019, C-193/18)
Art. 2 lit. c der RL 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. 3. 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) in der durch die RL 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass ein internetbasierter E-Mail-Dienst, der wie der von der Google LLC erbrachte Dienst Gmail keinen Internetzugang vermittelt, …
EuGH, K&R 2019, 487-491 (Urteil vom 13.06.2019, C-193/18)
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