Eilantrag gegen KI-Training durch soziales Netzwerk wegen fehlender Dringlichkeit unzulässig (Urteil vom 12.08.2025, 6 UKl 3/25)
Aus Sicht der Verfügungsklägerin lag zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht mehr die erforderliche Dringlichkeit vor. Sie hat nach Kenntnis der Ankündigung der beanstandeten verbraucherschutzwidrigen Praktiken so lange mit der Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zugewartet, dass eine Eilbedürftigkeit hinsichtlich des begehrten Rechtsschutzes aus Sicht der Verfügungsklägerin nicht mehr gegeben ist.…
Schleswig-Holsteinisches OLG, K&R 2025, 664-667 (Urteil vom 12.08.2025, 6 UKl 3/25)
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