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K&R 2022, 355
BVerfG 
Einseitiger Hinweis im einstweiligen Verfügungsverfahren verstößt gegen prozessuale Waffengleichheit (Beschluss vom 11.01.2022, 1 BvR 123/21)

Indem das LG im einstweiligen Verfügungsverfahren nur einseitig der Antragstellerin Hinweise erteilte und die Antragsgegnerin nicht in Kenntnis darüber setzte, hat es deren grundrechtsgleiches Recht auf prozessuale Waffengleichheit verletzt (so schon BVerfG, 1. 12. 2021 – 1 BvR 2708/19, K&R 2022, 264).

BVerfG, K&R 2022, 355-356 (Beschluss vom 11.01.2022, 1 BvR 123/21)

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