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K&R 2015, 171
Eggerath/Oermann 
Fenster ohne Wände?

Was geschieht mit der im Verfahren nach § 31 RStV erteilten Zulassung eines Fensterprogrammveranstalters, wenn der Veranstalter eines bundesweit verbreiteten Fernsehprogramms seine Zulassung zurückgibt, dann aber ein anderer Antragssteller – gegebenenfalls bei einer anderen Landesmedienanstalt – eine neue Zulassung für dasselbe Hauptprogramm erlangt? Anlass diese Frage zu untersuchen gibt der Fall des “Lizenzwechsels” für das Fernsehvollprogramm Sat.…

Eggerath/Oermann, K&R 2015, 171-174

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