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K&R 2016, 188
BGH 
Gebührenrechtliche Angelegenheiten bei presserechtlichen Ansprüchen (Urteil vom 17.11.2015, VI ZR 492/14)

Bei der Geltendmachung von Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Richtigstellungsansprüchen liegt regelmäßig nicht dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG vor. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2016, 188-190 (Urteil vom 17.11.2015, VI ZR 492/14)

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