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K&R 2024, 584
BGH 
Google-Offenlegung: Kartellbehörde muss Geheimhaltungsinteressen berücksichtigen (Beschluss vom 20.02.2024, KVB 69/23)

a) Die Zuständigkeit des BGH in Verfahren nach § 19a GWB für Streitigkeiten gegen selbständig anfechtbare Verfahrenshandlungen ist nicht auf Beschwerden gegen Verwaltungsakte beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf Beschwerden gegen sonstige Verfahrenshandlungen.

BGH, K&R 2024, 584-588 (Beschluss vom 20.02.2024, KVB 69/23)

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