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K&R 2020, 281
BGH 
Identifizierende Bildberichterstattung im Verwaltungsverfahren erlaubt (Urteil vom 17.12.2019, VI ZR 504/18)

a) Ein nicht mit Strafe bedrohtes rechtswidriges Verhalten einer der Öffentlichkeit nicht bekannten Person kann etwa wegen seiner Art, seines Umfangs und seiner Auswirkungen auf gewichtige Belange der Gesellschaft von so erheblicher Bedeutung für die Öffentlichkeit sein, dass das Recht am eigenen Bild hinter dem Öffentlichkeitsinteresse zurückzutreten hat.

BGH, K&R 2020, 281-286 (Urteil vom 17.12.2019, VI ZR 504/18)

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