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K&R 2001, 651
 
OLG Frankfurt a. M.
Internetwerbung, die nur durch Link auf die Grundgebühren verweist, genügt nicht der Preisangabenverordnung - »Rund um die Uhr für null Pfennig«

OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 6 U 38/01;

OLG Frankfurt a. M. vom 12.07.2001 - 6 U 38/01
K&R 2001, 651 (Heft 12)

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