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K&R 2022, 514
BVerfG 
Journalistische Tätigkeit unterfällt nicht der Datenhehlerei (Beschluss vom 30.03.2022, 1 BvR 2821/16)

Die Beschwerdeführer haben dargelegt, dass die Tätigkeiten, die sie durch die angegriffenen Normen für beeinträchtigt halten, dem Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit unterfallen. Der Vortrag der Beschwerdeführer genügt hinsichtlich des geltend gemachten Eingriffs und ihrer Beschwer jedoch nicht den Anforderungen. Insbesondere sind die vorgetragenen Beispielsfälle vom Tatbestand der Datenhehlerei eindeutig nicht umfasst. …

BVerfG, K&R 2022, 514-516 (Beschluss vom 30.03.2022, 1 BvR 2821/16)

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