Kein Anspruch auf Einsicht in Auftragsverarbeitungsvertrag (Beschluss vom 21.02.2025, 7 ZB 24.651)
Ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Einsichtnahme in den zwischen dem Beklagten und einem Dritten geschlossen Auftragsverarbeitungsvertrag besteht nicht. Ein solches ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass der Kläger meint in der Lage sein zu müssen, zu überprüfen, ob ein solcher Vertrag mit dem vorgeschriebenen Inhalt geschlossen wurde. Für die Überwachung der Anwendung der DSGVO sind die zuständigen Aufsichtsbehörden zuständig, …
VGH München, K&R 2025, 277 (Beschluss vom 21.02.2025, 7 ZB 24.651)
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