Kein Anspruch auf eu-Domain-Übertragung - "lastminute.eu"
Soweit die Klägerin dem Beklagten die Registrierung der Domain "lastminute.eu" in böser Absicht vorwirft, fehlt es bereits am formalen Bestehen der geforderten Rechtsposition. Der Klägerin stehen am Begriff "Last Minute" keine vom Handeln des Beklagten berührten Rechte zu. Auch der auf Grund ihrer Rechtsposition als Inhaberin der Marke "Last Minute" theoretisch in Betracht kommende Anspruch der Klägerin wegen Fehlens eines berechtigten Interesses des Beklagten an der Domain "lastminute.eu" ist vorliegend nicht gegeben. (Leitsatz der Redaktion)
KuR 2008, S. 51
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Kommunikation & Recht
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