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K&R 2016, 536
LG München I 
Keine Rufausnutzung bei Nennung fremder Marke in eigenem Online-Angebot (Urteil vom 06.05.2016, 17 HK O 21868/15)

Die Nennung der Konkurrenzmarke X. in der Form “keine X.” zur Abgrenzung von eigenen Produkten beim Online-Vertrieb stellt keine Rufbeeinträchtigung oder -ausnutzung dar. Die Verwendung der Marke ist auch nicht deshalb unlauter, weil dadurch über Suchmaschinen bei Eingabe des Begriffes X. auch Angebote der Beklagten angeboten werden. (Leitsatz der Redaktion)

LG München I, K&R 2016, 536-538 (Urteil vom 06.05.2016, 17 HK O 21868/15)

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