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K&R 2024, 441
VGH München 
Kein Anspruch gegen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft während laufendem Ermittlungsverfahren (Beschluss vom 21.03.2024, 7 CE 24.218)

Die Staatsanwaltschaft war berechtigt, die streitgegenständliche Pressemitteilung zu veröffentlichen, da sie den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung entspricht. Die Pressemitteilung enthält insbesondere keine Vorverurteilung des Antragstellers und genügt dem für Presseerklärungen der Staatsanwaltschaft geltenden Erfordernis besonderer Zurückhaltung. (Leitsatz der Redaktion)

VGH München, K&R 2024, 441-444 (Beschluss vom 21.03.2024, 7 CE 24.218)

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