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K&R 2021, 174
EuGH 
Kein Monopol-Missbrauch durch Tarifskala für öffentliche Musikwiedergabe (Urteil vom 25.11.2020, C-372/19)

Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass keine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im Sinne dieses Artikels vorliegt, wenn eine Verwertungsgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat ein faktisches Monopol innehat, gegenüber Organisatoren von Musikveranstaltungen eine Tarifskala für das Recht zur öffentlichen Wiedergabe von Musikwerken zwingend festlegt, bei der

EuGH, K&R 2021, 174-179 (Urteil vom 25.11.2020, C-372/19)

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