Kein Verstoß gegen journalistische Sorgfaltspflicht bei Weitergabe unverpixelter Fotos an Presseredaktion (Beschluss vom 23.06.2020, 1 BvR 1716/17)
Angesichts der presserechtlich gebotenen Prüfung und Verantwortung der veröffentlichenden Redaktion kann eine Verpixelung schon bei einer Weitergabe von Fotos durch Journalisten an die Presse grundsätzlich nicht verlangt werden. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Redaktionen, bei einer Veröffentlichung von Bildaufnahmen die Rechte der Abgebildeten zu wahren, über die hierzu nötige Fachkunde zu verfügen und die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. …
BVerfG, K&R 2020, 666-670 (Beschluss vom 23.06.2020, 1 BvR 1716/17)
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