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K&R 2008, 732
 
BVerfG
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Vorratsdatenspeicherung zwecks Strafverfolgung

BVerfG vom 15.10.2008 - 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08
K&R 2008, 732 (Heft 12)

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