Keine Reduzierung vertraglicher Entgelte für Kabelkanal-Nutzung wegen Marktmacht-Ausnutzung (Urteil vom 09.12.2014, 11 U 95/13)
Selbst wenn die Beklagte auf dem Markt für die Zurverfügungstellung von Kabelkanalanlagen zur Verlegung von Breitbandkabeln marktbeherrschend wäre, stellt die Weigerung, die vertraglich vereinbarten Preise zu reduzieren, keine missbräuchliche Ausnutzung 348ihrer Marktmacht dar. Es kann nicht festgestellt werden, dass der von der Beklagten geforderte Preis auf der Grundlage ihrer marktbeherrschenden Stellung zustande gekommen ist. …
OLG Frankfurt a. M., K&R 2015, 347-351 (Urteil vom 09.12.2014, 11 U 95/13)
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