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K&R 2023, 453
BVerwG 
Keine Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnung (Urteil vom 25.01.2023, 6 C 6.21)

Nach der Übergangsregelung im Urteil des BVerfG vom 18. 7. 2018 – 1 BvR 1675/16 u. a. – sind Inhaber weiterer Wohnungen auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien, wenn für ihre Hauptwohnung der Beitrag entrichtet wird. Unerheblich ist hierfür, auf welchen Inhaber das Beitragskonto für die Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird. (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2023, 453-456 (Urteil vom 25.01.2023, 6 C 6.21)

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