Klarstellung zur Verantwortlichkeit im Internet: Websperren möglich
Am 29. 1. 2016 hat der BGH im Verfahren über die Haftung eines Access-Providers die Urteilsbegründung vorgelegt. Die Revision wurde bekanntlich bereits Ende 2015 im Rahmen der mündlichen Verhandlung zurückgewiesen. Doch hatte der BGH schon in der seinerzeit veröffentlichten Pressemitteilung eine Haftung von Access-Providern nicht per se ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung wird nun die grundsätzliche Anerkennung der Haftung eines Access-Providers umfassend bestätigt: “Ein Telekommunikationsunternehmen, …
Drücke, K&R 2016, Heft 03, Umschlagteil, I
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