Kündigungsbutton, Widerrufsbutton und die Identifikation des Ausübenden
Kurz und KnappMit dem Kündigungsbutton hat der deutsche Gesetzgeber etwas grundsätzlich Neues geschaffen. Allerdings ist die Mechanik noch nicht ausgereift und bedarf dringend der Nachbesserung. Insbesondere der Spagat zwischen Verbraucherrecht und der notwendigen Sicherheit vor Missbrauch ist nicht gelungen. Auf die dort gewonnenen Erkenntnisse kann auf europäischer Ebene bei der Einführung eines Widerrufsbuttons zurückgegriffen werden; der erste Versuch der Kommission in deren Vorschlag für einen Widerrufsbutton zur Ausübung des Widerrufsrechts bei Finanzdienstleistungen ist nämlich missglückt.…
Buchmann/Panfili, K&R 2023, 24-31
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Kommunikation & Recht
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