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K&R 2019, 113
BGH 
Markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen “combit” und “Commit” (Urteil vom 12.07.2018, I ZR 74/17)

a) Bei der Feststellung der klanglichen Ähnlichkeit spricht der Umstand, dass bei der Aussprache einer mehrsilbigen Klagemarke, nicht aber der angegriffenen Bezeichnung zwischen einzelnen Silben eine Lippenumformung zu erfolgen hat (hier: Übergang von 114“com-” zu “-bit”), wegen der Möglichkeit der undeutlichen Aussprache für die Ähnlichkeit der Zeichen.

BGH, K&R 2019, 113-116 (Urteil vom 12.07.2018, I ZR 74/17)

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