Marktgerechte Preise für Radiowerbezeiten (Urteil vom 01.06.2017, 3 U 124/13)
Ein Antrag, nach dem einem Wettbewerber verboten werden soll, sein Produkt “unterhalb des marktgerechten Preises” anzubieten, ist auch dann nicht hinreichend bestimmt i. S. des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn im Antrag zwar auf in bestimmter Weise berechnete und von der Klägerin für die Vergangenheit als marktgerecht angesehene Preise verwiesen wird, die der Berechnung des marktgerechten Preises zugrunde zu legenden Parameter aber zwischen den Parteien streitig 658sind und auch ständiger Veränderung unterliegen, …
Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2017, 657-658 (Urteil vom 01.06.2017, 3 U 124/13)
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