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K&R 2020, 222
OLG Düsseldorf 
Mehrfach-Vertragsstrafe durch Impressums-Verstöße auf verschiedenen Plattformen (Urteil vom 29.08.2019, 2 U 44/18)

Die vertraglichen Unterlassungsverpflichtungen sind dahin auszulegen, dass die in der Unterlassungserklärung genannten Impressumsangaben nicht nur bei einem eigenen Internetauftritt des Beklagten, sondern auch auf Internet-Plattformen von Drittanbietern zu machen sind. Hiergegen hat der Beklagte verstoßen und hat die mehrfach verwirkte Vertragsstrafe zu zahlen. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Düsseldorf, K&R 2020, 222-226 (Urteil vom 29.08.2019, 2 U 44/18)

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