Meinungsfreiheit kann durch Wohnungsdurchsuchung bei Blogbetreiber verletzt sein (Beschluss vom 30.06.2015, 2 BvR 433/15)
Der Beschwerdeführer trug vor, er habe lediglich kleine Ausschnitte aus der Ermittlungsakte veröffentlicht, 652was keine Straftat, sondern die Ausübung seiner Meinungsfreiheit sei. Das LG hat sich in den Gründen seines Beschlusses mit der Meinungsfreiheit, insbesondere mit der angeführten Rechtsprechung nicht weiter auseinandergesetzt, obwohl dies im Vorbringen des Beschwerdeführers zentral war und auch materiell eine Auseinandersetzung mit Art.…
BVerfG, K&R 2015, 651-652 (Beschluss vom 30.06.2015, 2 BvR 433/15)
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